AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkund:innen und Einzelpersonen

FlowThatWorks – Flow · Fokus · Mentale Performance
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Workshops, Impulsvorträge, Trainings, 1:1-Formate und sonstigen Leistungen von FlowThatWorks, Bösendorferstraße 5/10, 1010 Wien, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie gelten insbesondere für:

  • Einzeltermine und 1:1-Formate,
  • Mentaltraining sowie Fokus- und Flowtraining,
  • Ernährungs-, Bewegungs- Atem- und Regenerationsformate,
  • Bewegungs-, Sport- und Techniktrainings
  • Workshops, Impulsvorträge und Gruppenformate,
  • Präsenz- und Online-Formate,
  • sonstige von FlowThatWorks angebotene Trainings-, Entwicklungs- und Performanceformate.

Mit der Anmeldung zu einem Format werden diese AGB’s Bestandteil des geschlossenen Vertrags.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten, wenn sie im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • Buchung über ein vorgesehenes Buchungssystem,
  • schriftliche Annahme eines Angebots,
  • schriftliche Terminbestätigung,
  • Buchungsbestätigung durch FlowThatWorks oder
  • eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen FlowThatWorks und der Kundin bzw. dem Kunden.

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags dar. 

Der konkrete Inhalt, Umfang, Termin, Ort, Preis und gegebenenfalls die Anzahl der Einheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Die Teilnahme an Gruppenformaten ist grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze möglich.

3. Leistungsumfang

FlowThatWorks bietet praxisorientierte Leistungen insbesondere in den Bereichen Mentaltraining, Fokus, Aufmerksamkeit, Flow, Selbstorganisation, persönliche Leistungsfähigkeit, Bewegung, Ernährung, Atem, Regeneration und gesundheitsorientierte Leistungsfähigkeit an.

Die Leistungen können Wissensvermittlung, Reflexion, Übungen, Trainingsmethoden, praktische Anwendungen und Impulse für Beruf und Alltag umfassen.

FlowThatWorks ist berechtigt, Methoden, Übungen und Abläufe an die jeweilige Person, Gruppe, Situation oder Zielsetzung anzupassen, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.

FlowThatWorks schuldet keine bestimmte persönliche, berufliche, gesundheitliche oder wirtschaftliche Erfolgsgarantie. Der konkrete Nutzen hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit, Umsetzung und Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab.

4. Einzeltermine und 1:1-Formate

Einzeltermine werden individuell vereinbart und können in Präsenz oder online durchgeführt werden.

Die Kundin bzw. der Kunde ist für die aktive Mitarbeit sowie für die eigenverantwortliche Umsetzung von Übungen, Impulsen und vereinbarten Maßnahmen verantwortlich.

Nicht in Anspruch genommene Einheiten verfallen nach Ablauf eines gegebenenfalls vereinbarten Leistungszeitraums, sofern dies bei der Buchung nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

5. Workshops, Vorträge und Gruppenformate

Bei Workshops, Impulsvorträgen, Gruppenformaten und sonstigen Veranstaltungen ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsseite.

Änderungen des Ablaufs, der Inhalte oder der eingesetzten Vortragenden bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Gesamtcharakter des Workshops nicht wesentlich verändert wird.

Für Workshops und Gruppenformate kann eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen werden. Diese wird nach Möglichkeit bereits in der Ausschreibung oder Buchungsinformation bekannt gegeben. Wird die erforderliche Mindestteilnehmer nicht erreicht, kann FlowThatWorks die Veranstaltung absagen oder verschieben. In diesem Fall gelten die Regelungen gemäß Punkt 11 dieser AGB.

6. Online-Formate

Bei Online-Formaten sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst für eine stabile Internetverbindung, geeignete technische Ausstattung und eine ruhige Umgebung verantwortlich.

Technische Probleme auf Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berechtigen nicht automatisch zu einer Rückerstattung oder kostenlosen Wiederholung des Termins.

FlowThatWorks bemüht sich um eine ordnungsgemäße Durchführung, übernimmt jedoch keine Haftung für technische Störungen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.

7. Gesundheit, Eigenverantwortung und Grenzen der Leistungen

Die Teilnahme an sämtlichen praktischen Übungen erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.

Teilnehmer entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie an einzelnen Übungen teilnehmen.

Bei körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder Einschränkungen liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer, vor der Teilnahme gegebenenfalls medizinischen oder sonstigen fachlichen Rat einzuholen.

Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder sonstigen Beschwerden ist eine praktische Übung unverzüglich abzubrechen.

Die Leistungen von FlowThatWorks ersetzen insbesondere keine:

  • ärztliche Behandlung,
  • Psychotherapie,
  • klinisch-psychologische Behandlung,
  • physiotherapeutische Behandlung,
  • medizinische Diagnostik oder Therapie,
  • Rechts- oder Steuerberatung.

Mentaltraining, Fokus- und Flowtraining sowie Reflexionsübungen dienen der persönlichen Entwicklung, Wissensvermittlung und praktischen Anwendung und stellen keine Psychotherapie oder medizinische Behandlung dar.

Die Inhalte im Bereich Ernährung dienen der allgemeinen Information und Wissensvermittlung und stellen keine individuelle medizinische, therapeutische oder ärztliche Beratung dar.

Bewegungs-, Atem- und Regenerationsübungen dienen der Aktivierung, Körperwahrnehmung, Technikvermittlung und allgemeinen Gesundheitsförderung und ersetzen keine medizinische oder therapeutische Behandlung.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der gesamte vereinbarte Betrag vor Beginn der Leistung zu bezahlen.

Eine verbindliche Reservierung eines Termins oder Platzes kann vom vollständigen Zahlungseingang abhängig gemacht werden.

Die jeweils anwendbaren Steuern und Abgaben sind in der angegebenen Teilnahmegebühr entsprechend den gesetzlichen Vorgaben enthalten bzw. ausgewiesen..

9. Stornierung von Einzelterminen und 1:1-Formaten

Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert oder auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden.

Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Entgelt grundsätzlich in voller Höhe fällig bzw. eine bereits bezahlte Einheit gilt als konsumiert.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei FlowThatWorks.

Eine einvernehmliche abweichende Regelung bleibt möglich.

Eine Ersatzperson kann nach vorheriger Information grundsätzlich kostenfrei den gebuchten Termin übernehmen, sofern Art und Inhalt der Leistung dies zulassen.

Gesetzlich bestehende Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

10. Stornierung von Workshops, Vorträgen und Gruppenformaten

Sofern bei einer konkreten Veranstaltung keine anderen Bedingungen bekannt gegeben wurden, gelten für freiwillige Stornierungen durch Teilnehmer folgende Bedingungen:

  • Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Workshopbeginn wird die Teilnahmegebühr vollständig rückerstattet.
  • Bei einer Stornierung 13 bis 10 Tage vor Workshopbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr verrechnet.
  • Bei einer Stornierung weniger als 10 Tage vor Workshopbeginn oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet.

Die Benennung einer Ersatzperson ist nach vorheriger Abstimmung grundsätzlich möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Gesetzlich bestehende Rücktrittsrechte von Verbraucher bleiben von diesen vertraglichen Stornobedingungen unberührt.

11. Absage oder Verschiebung durch FlowThatWorks

FlowThatWorks kann einen Termin oder eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben.

Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung oder Ausfall einer durchführenden Person, höhere Gewalt, technische oder organisatorische Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen, oder das Nichterreichen einer bekannt gegebenen Mindestteilnehmer.

FlowThatWorks informiert die betroffenen Kund:innen so früh wie möglich.

Bei Einzelterminen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Bei Veranstaltungen kann ein Ersatztermin oder eine Umbuchungsmöglichkeit angeboten werden.

Kommt kein Ersatztermin zustande oder wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt, werden bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. Zusammenarbeit mit Kooperationspartner

FlowThatWorks kann Leistungen gemeinsam mit entsprechend qualifizierten Kooperationspartner, Gastreferenten oder Fachpersonen durchführen.

Dies betrifft insbesondere interdisziplinäre Formate, bei denen unterschiedliche Bereiche wie mentale Performance, Bewegung, Regeneration oder Ernährung miteinander verbunden werden.

Sofern FlowThatWorks Vertragspartner der Kund:innen bleibt, erfolgt die Beauftragung und organisatorische Einbindung solcher Personen durch FlowThatWorks.

Eine Änderung einer angekündigten mitwirkenden Person ist aus wichtigem Grund zulässig, sofern dadurch der wesentliche Charakter und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

13. Unterlagen, Urheberrecht und Nutzungsrechte

Ausgehändigte Unterlagen, Präsentationen, Konzepte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich für persönliche Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FlowThatWorks nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

Insbesondere berechtigt die Teilnahme an einem Workshop oder Vortrag nicht dazu, die vermittelten Unterlagen oder Konzepte unverändert oder in wesentlichen Teilen für eigene kommerzielle Trainings, Workshops oder sonstige Angebote zu übernehmen.

14. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch FlowThatWorks

Bei einzelnen Veranstaltungen können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations- oder Kommunikationszwecken vorgesehen sein.

Soweit Teilnehmer auf solchen Aufnahmen identifizierbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung oder werbliche Verwendung nur auf Grundlage einer erforderlichen Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.

Eine für Werbezwecke erforderliche Einwilligung erfolgt freiwillig.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird nicht davon abhängig gemacht, einer werblichen Verwendung von Bild- oder Videoaufnahmen zuzustimmen, soweit dies gesetzlich nicht zulässig wäre.

15. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt insbesondere für interne Unternehmensinformationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Informationen von Mitarbeiter:innen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von FlowThatWorks zu entnehmen.

17. Haftung

Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt innerhalb der eigenen körperlichen und persönlichen Möglichkeiten der Teilnehmer.

FlowThatWorks haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden haftet FlowThatWorks bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Umfang, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine Haftung für das Nichterreichen bestimmter persönlicher, beruflicher, sportlicher oder wirtschaftlicher Ziele wird nicht übernommen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen und Rechte von Verbraucher bleiben unberührt.

18. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften

Bei Verträgen mit Verbraucher, die im Fernabsatz – beispielsweise online, über ein Buchungssystem oder ausschließlich mittels Fernkommunikation – oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, können gesetzliche Rücktrittsrechte bestehen.

Soweit gesetzlich vorgesehen, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage.

Die näheren Informationen über Voraussetzungen, Fristen und Ausübung des Rücktrittsrechts ergeben sich aus der gesonderten Rücktrittsbelehrung und dem gesetzlichen Muster-Widerrufsformular.

Verlangt die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten hinsichtlich eines möglichen anteiligen Entgelts und eines allfälligen Erlöschens des Rücktrittsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.

Die vertraglichen Stornoregelungen dieser AGB schränken gesetzliche Rücktrittsrechte nicht ein.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.


FlowThatWorks
Inhaber: Ing. Stefan Fencl
Bösendorferstraße 5/10, 1010 Wien
info@flowthatworks.at
www.flowthatworks.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen und Organisationen

FlowThatWorks – Flow · Fokus · Mentale Performance
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Workshops, Impulsvorträge, Trainings, 1:1-Formate und sonstigen Leistungen von FlowThatWorks, Bösendorferstraße 5/10, 1010 Wien, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen FlowThatWorks, Bösendorferstraße 5/10, 1010 Wien, und Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Körperschaften sowie sonstigen Auftraggeber, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

Sie gelten insbesondere für:

  • Workshops,
  • Impulsvorträge und Vorträge,
  • Teamformate,
  • Mental-, Fokus- und Flowtrainings,
  • Bewegungs-, Atem- und Regenerationsformate,
  • Performance- und Gesundheitsformate,
  • individuell entwickelte Trainings- und Veranstaltungsformate,
  • Präsenz- und Online-Veranstaltungen,
  • mehrteilige Programme und sonstige individuell vereinbarte Leistungen.

Abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Art, Inhalt, Umfang und Rahmenbedingungen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Inhalte und Zielsetzung,
  • Termin und Dauer,
  • Veranstaltungsort oder Online-Durchführung,
  • Teilnehmer,
  • eingesetzte Fachpersonen,
  • vereinbarte Vor- und Nachbereitung,
  • Honorar,
  • Reise-, Raum-, Material- oder sonstige Nebenkosten.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber, durch Auftragsbestätigung von FlowThatWorks oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung zustande.

3. Leistungsumfang und Durchführung

FlowThatWorks erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Die konkrete Gestaltung kann insbesondere hinsichtlich Methoden, Übungen, zeitlichem Ablauf und Schwerpunkten an die jeweilige Gruppe und Situation angepasst werden.

Bei individuell entwickelten Formaten werden Zielsetzung und Schwerpunkte nach Möglichkeit vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

FlowThatWorks schuldet keinen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen, unternehmerischen oder wirtschaftlichen Erfolg.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt FlowThatWorks rechtzeitig sämtliche Informationen zur Verfügung, die für Planung und Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere:

  • geplante Teilnehmer,
  • gewünschte inhaltliche Schwerpunkte
  • Veranstaltungsort und Zugangsmöglichkeiten,
  • vorhandene technische Ausstattung,
  • Räumlichkeiten und Ausstattung, sofern diese vom Auftraggeber bereitgestellt werden

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer:innen über relevante organisatorische Informationen zum Workshop informiert werden.

5. Teilnehmer

Die Durchführung erfolgt grundsätzlich auf Basis der im Angebot vereinbarten Teilnehmer:innenzahl.

Eine Erhöhung der Teilnehmer:innenzahl ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich. FlowThatWorks kann hierfür eine zusätzliche Teilnahmegebühr bzw. ein angepasstes Honorar verrechnen.

Eine Reduktion der tatsächlichen Teilnehmer führt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Honorars.

6. Veranstaltungsort und organisatorische Voraussetzungen

Findet die Veranstaltung beim Auftraggeber oder an einem durch den Auftraggeber bereitgestellten Ort statt, ist dieser für geeignete und sichere Räumlichkeiten sowie die vereinbarte technische und organisatorische Ausstattung verantwortlich.

Bei Formaten mit Bewegungselementen muss ausreichend geeigneter und sicherer Raum für die vorgesehenen Aktivitäten vorhanden sein.

FlowThatWorks kann einzelne Übungen anpassen oder auf deren Durchführung verzichten, wenn die räumlichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Voraussetzungen nicht geeignet sind.

7. Online-Formate

Workshops, Vorträge, Teamformate und sonstige Leistungen können vollständig oder teilweise online durchgeführt werden.

Die Parteien stellen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die erforderliche technische Infrastruktur und Internetverbindung bereit.

Technische Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von FlowThatWorks begründen grundsätzlich keine Haftung.

Bei erheblichen technischen Problemen im Verantwortungsbereich von FlowThatWorks wird nach Möglichkeit eine Fortsetzung oder ein Ersatztermin vereinbart.

8. Zusammenarbeit mit Kooperationspartner und Fachpersonen

FlowThatWorks kann Leistungen gemeinsam mit entsprechend qualifizierten Kooperationspartner, Gastreferent oder Fachpersonen durchführen.

Dies betrifft insbesondere interdisziplinäre Formate, bei denen unterschiedliche Bereiche wie mentale Performance, Bewegung, Regeneration oder Ernährung miteinander verbunden werden.

Sofern FlowThatWorks Vertragspartner der Kund:innen bleibt, erfolgt die Beauftragung und organisatorische Einbindung solcher Personen durch FlowThatWorks.

Eine Änderung einer angekündigten mitwirkenden Person ist aus wichtigem Grund zulässig, sofern dadurch der wesentliche Charakter und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

9. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar nach Durchführung des Workshops in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

FlowThatWorks kann insbesondere bei individuell entwickelten Leistungen, mehrteiligen Programmen oder extern entstehenden Kosten eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.

Reise-, Nächtigungs-, Raum-, Material- oder sonstige Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet, sofern dies im Angebot oder vorab ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Bestimmungen.

10. Stornierung durch den Auftraggeber

Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gelten bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornobedingungen:

  • bis 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 25% des vereinbarten Honorars,
  • 27 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei FlowThatWorks.

Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Raum-, Nächtigungs- oder individuell beschaffte Materialkosten, können zusätzlich verrechnet werden, sofern diese vorab vereinbart, bekannt gegeben oder durch den Auftrag veranlasst wurden.

11. Verschiebung durch den Auftraggeber

Eine gewünschte Terminverschiebung ist FlowThatWorks möglichst frühzeitig bekannt zu geben.

Eine Verschiebung bedarf der Zustimmung von FlowThatWorks und ist insbesondere von der Verfügbarkeit der durchführenden Personen und gegebenenfalls reservierter Räumlichkeiten abhängig.

Sofern keine einvernehmliche Umbuchung vereinbart werden kann, kann eine Terminverschiebung wie eine Stornierung und anschließende Neubuchung behandelt werden.

Bereits entstandene Fremdkosten bleiben jedenfalls zu ersetzen, soweit sie dem Auftraggeber zurechenbar und nicht mehr stornierbar sind.

12. Absage oder Verschiebung durch FlowThatWorks

FlowThatWorks kann eine vereinbarte Leistung aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben.

Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung oder Ausfall einer durchführenden Person, höhere Gewalt sowie technische, organisatorische oder sonstige Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen.

In diesem Fall wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine alternative Durchführung vereinbart.

Kann keine Ersatzleistung erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

13. Gesundheit und Eigenverantwortung der Teilnehmer

Die Teilnahme an sämtlichen praktischen Übungen erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.

Teilnehmer entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie an einzelnen Übungen teilnehmen.

Bei körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder Einschränkungen liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer, vor der Teilnahme gegebenenfalls medizinischen oder sonstigen fachlichen Rat einzuholen.

Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder sonstigen Beschwerden ist eine praktische Übung unverzüglich abzubrechen.

Die Leistungen von FlowThatWorks ersetzen insbesondere keine:

  • ärztliche Behandlung,
  • Psychotherapie,
  • klinisch-psychologische Behandlung,
  • physiotherapeutische Behandlung,
  • medizinische Diagnostik oder Therapie,
  • Rechts- oder Steuerberatung.

Mentaltraining, Fokus- und Flowtraining sowie Reflexionsübungen dienen der persönlichen Entwicklung, Wissensvermittlung und praktischen Anwendung und stellen keine Psychotherapie oder medizinische Behandlung dar.

Die Inhalte im Bereich Ernährung dienen der allgemeinen Information und Wissensvermittlung und stellen keine individuelle medizinische, therapeutische oder ärztliche Beratung dar.

Bewegungs-, Atem- und Regenerationsübungen dienen der Aktivierung, Körperwahrnehmung, Technikvermittlung und allgemeinen Gesundheitsförderung und ersetzen keine medizinische oder therapeutische Behandlung.

14. Änderungen von Ablauf und Inhalt

FlowThatWorks kann geringfügige Änderungen von Ablauf, Übungen, Methoden, Zeitstruktur oder sonstigen organisatorischen Rahmenbedingungen vornehmen, wenn dies aus fachlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.

Wesentliche Änderungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

15. Unterlagen, geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Ausgehändigte Unterlagen, Präsentationen, Konzepte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich für persönliche Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FlowThatWorks nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

Insbesondere berechtigt die Teilnahme an einem Workshop oder Vortrag nicht dazu, die vermittelten Unterlagen oder Konzepte unverändert oder in wesentlichen Teilen für eigene kommerzielle Trainings, Workshops oder sonstige Angebote zu übernehmen.

16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Bei einzelnen Veranstaltungen können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations- oder Kommunikationszwecken vorgesehen sein.

Soweit Teilnehmer auf solchen Aufnahmen identifizierbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung oder werbliche Verwendung nur auf Grundlage einer erforderlichen Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage.

Eine für Werbezwecke erforderliche Einwilligung erfolgt freiwillig.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird nicht davon abhängig gemacht, einer werblichen Verwendung von Bild- oder Videoaufnahmen zuzustimmen, soweit dies gesetzlich nicht zulässig wäre.

Der Auftraggeber informiert FlowThatWorks rechtzeitig über etwaige interne Vorschriften hinsichtlich Foto-, Video- oder Tonaufnahmen.

17. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt insbesondere für interne Unternehmensinformationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Informationen von Mitarbeiter:innen.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von FlowThatWorks zu entnehmen.

19. Haftung

Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt innerhalb der eigenen körperlichen und persönlichen Möglichkeiten der Teilnehmer.

FlowThatWorks haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden haftet FlowThatWorks bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Umfang, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine Haftung für das Nichterreichen bestimmter persönlicher, beruflicher, sportlicher oder wirtschaftlicher Ziele wird nicht übernommen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen und Rechte von Verbraucher bleiben unberührt.

20. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen, von FlowThatWorks nicht beherrschbaren Umständen nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden die Vertragsparteien nach Möglichkeit eine alternative Durchführung oder einen Ersatztermin vereinbaren.

Dazu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche Verkehrs- oder Infrastrukturstörungen sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse zählen.

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden nach Möglichkeit transparent zwischen den Parteien abgestimmt.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.


FlowThatWorks
Inhaber: Ing. Stefan Fencl
Bösendorferstraße 5/10, 1010 Wien
info@flowthatworks.at
www.flowthatworks.at